Windpark Wikinger/Arkonabecken Südost - Befahrensregelung

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Zuletzt bearbeitet 13.10.2022 um 13:47 von NV Charts Team

Breite

54° 48’ 45” N

Länge

14° 4’ 31.9” O

Information

Gültig ab 04.03.2022

Es ist Fahrzeugen, deren Rumpflänge 24 m nicht übersteigt, gestattet, die Sicherheitszone um die Offshore-Windparks „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“ unter nachfolgenden Bedingungen zu befahren:

  1. Die Fahrzeuge müssen über eine funktionsfähige AIS-Anlage verfügen. Die AIS-Anlage ist spätestens unmittelbar vor EIntritt in die Sicherheitszone einzuschalten und während der Befahrensdauer zu betreiben. 
  2. Das Befahren erfolgt unter Beachtung der Regeln einer guten Seemannschaft und mit entsprechender Sorgfalt. Dies gilt insbesondere bei bestimmten Witterungsverhältnissen. Vor passiven Fischereigeräten wie Körben und Reusen, Anlagen zu meereskundlichen Untersuchungen (v.a. Messstellen) wird gewarnt.
  3. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist.
  4. Das Befahren der Sicherheitszone erfolgt ausschließlich zum Zweck einer direkten Durchfahrt. Das Ankern in der Sicherheitszone sowie das Anlegen und das Festmachen an Bauwerken der Offshore-Windparks ist verboten.
  5. Das Befahren ist nur bei einer Sichtweite größer als 1000 m und bis zu einer Windstärke von 6 Bft. gestattet. Befahren mit Fahrzeugen der gewerblichen Fischerei ist nur bei einer Sichtweite größer als 500 m und bis zu einer Windstärke von 8 Bft. gestattet.

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