Breite
52° 7’ 33.8” NLänge
14° 41’ 0.3” OInformation
Die zHG auf diesem Abschnitt der Oder beträgt 16 km/h. Die Oderschifffahrt hat Vorfahrt vor der Kanalschifffahrt. Die Bundesgrenze verläuft in der Flussmitte.
Kommentare
Michael Reh, Mandy
Nach § 26.04 BinSchStrO gilt lediglich auf der Westoder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h (außer für Kleinfahrzeuge, Sondertransporte u. einzeln fahrende schwimmende Geräte) sowie auf der gesamten Oder eine Mindestgeschwindigkeit von 4 km/h ggü. Ufer!
26.02.2023 21:40
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